Leider kommt es immer wieder vor, dass Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht auf dem schnellsten Weg die Einsatzstelle anfahren können, da der Weg durch behindernd abgestellte Fahrzeuge versperrt wird. Sicherlich ist es oftmals in städtischen Gebieten schwierig einen Parkplatz zu finden.
Trotzdem sollte man jeden Parkplatz darauf prüfen ob Einsatzfahrzeuge jederzeit ungehindert vorbeifahren können. Zu Bedenken ist auch, dass vor allem die Feuerwehr mit großen Fahrzeugen anrückt, die erheblichen Platzbedarf haben.
Deshalb bitten wir Sie eindringlich die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten
- Beachten Sie beim Abstellen Ihres Kfz, die Mindestdurchfahrtsbreite der Fahrbahn von 3,05 Meter. Ist diese Durchfahrtbreite nicht mehr gewährleistet, handelt es sich hier um ein automatisches
- Denken sie daran, dass auch ein kurzes Halten im Halteverbot (VZ 283 StVO) verboten
- Das Parken in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor Kreuzungen und Einmündungen ist unzulässig. Unsere Fahrzeuge -besonders die Drehleiter- ist für die Menschenrettung enorm wichtig. Das Fahrzeug hat einen großen Wendekreis und benötigt zum Ausfahren des Leiterparks noch seitlich Platz zum Abstützen.
- Parken Sie Ihr Kfz nicht vor oder innerhalb amtlich gekennzeichneter Feuerwehrzufahrten oder auf Feuerwehraufstellflächen.
- Stellen Sie mit Ihrem Fahrzeug keine Hydranten auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand
Denken Sie daran:
Mit gegenseitiger Rücksicht im Straßenverkehr können die Einsatzfahrzeuge die Einsatzstelle schneller erreichen. Und vielleicht benötigen Sie auch einmal unsere Hilfe und sind froh wenn diese Hilfe ohne Behinderung schnell eintreffen kann.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Wehr -Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit-